Trauerfall
Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, warten auf die Angehörigen wichtige Pflichten. Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Leitfaden für die ersten Schritte im Trauerfall an die Hand geben.
Erste Maßnahmen:
Als erstes wird der Tod von einem Arzt festgestellt und ein Totenschein ausgefüllt. Je nachdem, wo sich der Verstorbene befindet, ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten.
Trauerfall zu Hause:
Bitte benachrichtigen sofort einen Arzt, damit dieser den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen kann. In der Regel ist das der Hausarzt, in Notfällen auch der Notarzt (Telefon 112) oder der ärztliche Notfalldienst unter der Telefonnummer (02161) 19292.
Trauerfall im Krankenhaus oder Pflegeheim:
Sollte der Tod im Krankenhaus oder im Pflegeheim eintreten, veranlaßt die dortige Verwaltung die Ausstellung des Totenscheins.
Bestattungsinstitut:
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir haben einen Bereitschaftsdienst und sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und beraten Sie unverbindlich. Welche Unterlagen werden benötigt?
Wir erledigen für Sie sämtliche Formalitäten und unterstützen Sie in allen weiteren Angelegenheiten zur Gestaltung eines individuellen Abschieds mit dem Verstorbenen. Weitere Infos finden Sie unter Leistungen.
Erste Maßnahmen:
Als erstes wird der Tod von einem Arzt festgestellt und ein Totenschein ausgefüllt. Je nachdem, wo sich der Verstorbene befindet, ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten.
Trauerfall zu Hause:
Bitte benachrichtigen sofort einen Arzt, damit dieser den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen kann. In der Regel ist das der Hausarzt, in Notfällen auch der Notarzt (Telefon 112) oder der ärztliche Notfalldienst unter der Telefonnummer (02161) 19292.
Trauerfall im Krankenhaus oder Pflegeheim:
Sollte der Tod im Krankenhaus oder im Pflegeheim eintreten, veranlaßt die dortige Verwaltung die Ausstellung des Totenscheins.
Bestattungsinstitut:
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir haben einen Bereitschaftsdienst und sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und beraten Sie unverbindlich. Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Totenschein/Todesbescheinigung vom Arzt
- bei Ledigen: Geburtsurkunde oder Familienbuch der Eltern
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienbuch, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners oder Eintrag des Sterbefalls im Familienbuch
- bei Geschiedenen: Scheidungsurteil oder nachträglich ausgestellte Heiratsurkunde mit Scheidungseintrag
- bei Rentnern: Mitteilung der letzten Rentenanpassung oder Pension, Anschriften von Betriebs- oder privaten Renten
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Bestattungs-Vorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Versicherungspolicen, Lebens-, Sterbegeldversicherung o.ä. (falls vorhanden)
- Mitglieds- oder Beitragsbücher von Vereinen (falls vorhanden)
- Grabdokumente (sofern bereits eine Grabstelle vorhanden ist)
- Willenserklärung bei Urnenbestattung (falls vorhanden)
Wir erledigen für Sie sämtliche Formalitäten und unterstützen Sie in allen weiteren Angelegenheiten zur Gestaltung eines individuellen Abschieds mit dem Verstorbenen. Weitere Infos finden Sie unter Leistungen.